Satzung Werder Fan-Club Brüttendorf

Satzung

Werder Fan Club Brüttendorf

Gegründet 1990

§ 1

Erwerb der Mitgliedschaft

1) Jede Person ab Geburt kann Mitglied werden.

2) Die Mitgliedschaft wird auf Antrag des Vorstandes und durch dessen Beschluss erworben.

3) Beim Eintritt in den Fan Club muss der Beitrag bezahlt werden.

§ 2

Beendigung der Mitgliedschaft

1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss.

2) Er ist nur zum Ende eines Jahres zulässig

3) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es trotz einmaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand (Kassenwart, Schriftwart) mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand ist. Des Weiteren kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, wenn es wegen schwerer Schädigung des Ansehens und der Interessen des Fan Clubs verstößt.

§ 3

Beiträge

1) Der Beitrag beträgt Ab Geburt bis 14 Jahre 5€ im Jahr

Ab 14 Jahre bis 18 Jahre 15€ im Jahr

Ab 18 Jahre 30€ im Jahr

Beim Eintritt in den Fan Club nach dem 30. Juni, bezahlt das Mitglied die Hälfte des Beitrages für das Jahr des Eintrittes.

2) Der Beitrag muss bis zum 31.01 des Jahres bezahlt sein.

Er ist per Bankeinzug oder durch Bareinzahlung beim Kassenwart zu entrichten.

§ 4

Organe

Organe des Werder Fan Clubs Brüttendorf sind:

a) Der Vorstand

b) Die Mitgliederversammlung


§ 5

Vorstand des Fan Clubs


Der Vorstand des Fan Clubs wird für 2 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.

Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegeben Stimmen erhält.


Wählbar sind:

Alle Mitglieder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Ihren Beitrag bezahlt haben.


Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

a) 1. Vorsitzender

b) 2. Vorsitzender

c) Kassenwart

d) Schriftwart

e) Festausschuss Vorsitzender

§ 6

Aufgabe Vorstandsmitglieder

1) Der 1. Vorsitzende:

Ist verantwortlich für alle Belange des Fan Clubs.

Er lädt den Vorstand zu den Vorbesprechungen und zu den Versammlungen ein.

Kann aber nicht alleine über die Belange des Fan Clubs entscheiden.

2) Der 2. Vorsitzende:

Ist verantwortlich für alle Spiele von Werder Bremen die der Fan Club besuchen möchte und organisiert die Fahrten dorthin.

Er gibt bei jeder Versammlung einen Bericht über den aktuellen Stand der Spiele und der Mannschaft ab.

3) Der Kassenwart:

Ist verantwortlich für alle Finanziellen Tätigkeiten im Fan Club. Er gibt bei der 1. Versammlung des Jahres einen Kassenbericht ab.

Er lädt die Kassenprüfer am Jahresende zur Kassenprüfung ein. Er muss alle größeren Ausgaben mit dem Vorstand besprechen.


4) Der Schriftwart:

Ist verantwortlich für alle Einladungen und Rundschreiben im Fan Club. Er schreibt ein Protokoll für die Jahreshauptversammlung. Er schickt allen Fan Club Mitgliedern alle Schreiben mit der Post zu, überbringt sie persönlich oder per Email zu.


5) Der Festausschuss Vorsitzende:

Ist verantwortlich für alle Feste die der Fan Club ausrichtet ( Fußballturniere, Saisonabschlussfeier, Weihnachtsfeier usw). Er bestellt die Getränke und das Essen für die Feste, nach Absprache mit dem Vorstand.


§ 7

Kassenprüfer/in

Zwei Fan Club Mitglieder bilden die Kassenprüferkommission, die den Vorstand nicht angehören dürfen. Diese werden für 2 Jahre nach Vorschlägen aus der Versammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Bei jeder 1. Versammlung des Jahres wird ein neuer Kassenprüfer/in gewählt.

§ 8

Mitgliederversammlung

1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschließende Organ im Fan Club

2) Wählen darf jedes Mitglied ab 14 Jahren

3) Die Versammlung wird von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter geleitet.

4) Die Versammlung ist ohne auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig

5) Beschlüsse bedürfen einer einfachen Stimmenmehrheit.

6) Jedes Mitglied hat nur eine Stimme

7) Die Mitgliederversammlung tritt nach Möglichkeit 3x jährlich zusammen

8) Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand einberufen werden.

9) Bei der Mitgliederversammlung gibt der Kassenwart 150€ an die Versammlung zum Getränkeverzehr aus.

§ 9

Werder Fan Club Shirts

1) Es ist Pflicht, das Fan Club Sweatshirt oder T-Shirt zu tragen bei:

a) Mitgliederversammlungen

b) Zu Fußballturnieren

c) Alle Feiern wozu der Vorstand einlädt.

2) Bei Versäumnis dieser Pflicht sind 3€ in die Fan Club Kasse zu zahlen.

3) Wer sein T-Shirt oder Sweatshirt an andere Personen weitergibt, die nicht im Fan Club sind, muss 25€ Strafe und außerdem ein neues Shirt voll bezahlen.

4) Wer sein Shirt durch Fremdeinwirkung verliert oder beschädigt, bekommt ein neues vom Fan Club gestellt.

5) Wer aus dem Fan Club ausscheidet darf die Fan Club Shirts nicht mehr tragen und muss die Shirts unverzüglich und unentgeltlich zurückgeben.

§ 10


- Gestrichen -

§ 11

Anträge


Anträge müssen bis eine Woche vor einer Versammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.

§ 12


- Gestrichen -

§ 13

Inkrafttreten

Diese überarbeitete Satzung ist ab heute den 03. Februar 2012 gültig.




Der Vorstand Werder Fan Club Brüttendorf